Antworten zu den wesentlichen Aspekten:
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Der Glauburgbunker ist ein Relikt aus dem 2. Weltkrieg. Der Bunker wurde so gebaut, dass er einer Bombardierung standhält. Entsprechend bestehen die Aussenände, die Decke über dem letzten Geschoss sowie die Bodenplatte aus bewehrtem Beton und sind ca. 2 Meter dick. Der Abbruch erfolgt mittels Mikrosprengungen, die in einem ersten Schritt den Beton des Bunkerkörpers porös machen, um ihn anschließend mittels eines Baggers mit Hydraulikzange kleinteilig abzutragen
Der Abbruch beginnt im Spätsommer 2021 und dauert voraussichtlich bis Mitte 2022 an. Auf der Baustelle wird werktags gearbeitet. Am Wochenende werden keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt.
Für die Baumaßnahme wurde ein umfangreiches Lärmschutzgutachten erstellt. Das Gutachten wurde vor Baubeginn von der Bauaufsicht geprüft und genehmigt. Aus dem Gutachten gehen eine Vielzahl verschiedener Schutzmaßnahmen hervor. Dazu zählen die 10 Meter hohe Lärmschutzwand, die den Bunker komplett umschließt, ein Lärmschutzgerüst, das das Bunkerdach einhaust, der Einsatz ummantelter Bohrgeräte, die Abschirmung der Bohrgeräte mittels einer Schutzmatte wie auch die schalltechnische Abschirmung der Baustellenein- und ausfahrt durch Rolltore.
Die Arbeitsbereiche werden kontinuierlich bewässert. Dadurch wird der Staub benetzt und niedergeschlagen. Aus dem Schadstoffgutachten geht hervor, dass der Bunkerkörper nicht durch Schadstoffe belastet ist und somit auch keine Schadstoffe beim Abbruch freigesetzt werden können. Dadurch, dass die Arbeiten vollständig hinter der geschlossenen Schutzwand durchgeführt werden, reduziert sich die Staubbelastung für das Umfeld zusätzlich.
Um Erschütterungen, die mit den Abbrucharbeiten einhergehen können, zu überwachen, wurden im Umfeld mehrere Erschütterungsmessgeräte aufgestellt. Die Geräte zeichnen Schwingungen fortlaufend auf und sind mit einer GSM-Datenübertragung (Mobilfunk) ausgestattet. Dadurch hat der Sachverständige per Remote dauerhaft Zugriff auf die Geräte und überwacht die Werte. Erreichen die Werte die Alarmierungsschwelle, die unter dem zulässigen Richtwert liegt, wird die Baustelle alarmiert.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Lortzingstraße, die Abfahrt erfolgt über die Ausfahrt an der Ecke Lortzing-/Schwarzburgstraße. Die LKW stellen bei Stillstand den Motor ab, um unnötigen Lärm zu vermeiden.
Mit der Schwarzburgschule findet ein regelmäßiger Austausch statt. Lärmintensive Arbeiten werden rechtzeitig angekündigt. Zudem werden die Arbeiten mit der Schwarzburgschule abgestimmt. Schulwege sind durch die Baumaßnahme nicht betroffen. Das Kinderzentrum wird bis Ende des Jahres saniert und ist von den Bauarbeiten zunächst nicht beeinträchtigt.
Die Nutzung des Glauburgplatzes und des Spielplatzes wird während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt möglich sein.
Es entsteht ein Gebäude mit ca. 50 Mietwohnungen sowie einer Tiefgarage. 30% der Mietwohnungen werden geförderter Wohnraum. Das Erdgeschoss steht darüber hinaus für kulturelle Nutzung zur Verfügung.